Schwimmbäder und Badegewässer
- Auch Badewasser muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Es muss keimfrei, klar und verträglich sein. Eine regelmäßige Überprüfung der Wasserqualität ist daher unerlässlich
- Für Schwimmbäder, also Hallenbäder und Freibäder gilt die DIN 19643, die sich insbesondere mit dem Bau und dem Betrieb solcher Bäderanlagen beschäftigt. Des Weiteren wird in dieser DIN die Wasseraufbereitung geregelt
- Kleinbadeteiche und künstlich angelegte Schwimm- und Teichanlagen die zum Baden genutzt werden, unterliegen nicht der DIN 19643, da hier eine Aufbereitung des Wassers durch biologische Maßnahmen erfolgt
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