Lebensmittelzeugnis, Hygienebelehrung

Belehrungen nach §§ 43 Infektionsschutzgesetz (Umgang mit Lebensmitteln)
 

Durch das Infektionsschutzgesetz ist nach §§ 42, 43 die Lebensmittelbelehrung vorgeschrieben für Personen

  • die gewerbsmäßigen Umgang mit Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit den Lebensmitteln in Berührung kommen oder

  • die in Küchen oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden.
     

Des Weiteren

  • Die Erstbelehrung ist erforderlich vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit. Bei Tätigkeitsbeginn darf die Bescheinigung hierüber nicht älter als 3 Monate sein.

  • Außerdem ist eine Erklärung zu unterschreiben, dass keine Erkrankungen bekannt sind, die ein Tätigkeitsverbot zur Folge haben. Diese ist bei Minderjährigen auch durch die Sorgeberechtigten zu unterschreiben.

  • Die Folgebelehrungen sind alle 2 Jahre durch den Arbeitgeber durchzuführen und zu bescheinigen.

  • Personen, die ehrenamtlich Umgang mit Lebensmittel haben und nicht gewerbsmäßig im Sinn der Vorschrift tätig sind (z. B. Vereins-, Pfarr-, Kindergartenfeste), unterliegen nicht der gesetzlichen Belehrungspflicht.

Die Hygienebelehrungen waren bisher für das Lebensmittelgewerbe und die Gastronomie ausschließlich vor Ort im Gesundheitsamt Bayreuth möglich. Inzwischen wurde ein Online-Verfahren entwickelt, das ohne jegliche Infektionsgefährdung schnell, sicher und unkompliziert am Ort der Wahl absolviert werden kann.


Voraussetzungen

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone

  • aktivierte Kamera

  • stabile Internetverbindung
     

Benötigte Unterlagen

  • Gültige amtliche Ausweispapiere mit Lichtbild (ab dem 16. Lebensjahr)
     

Gebühren

 28,00 €
 

 Ablauf

  • Melden Sie sich hier für die Terminvereinbarung zur Online-Belehrung an.

  • Am Tag der Belehrung starten Sie ihr Gerät 10 Minuten vor Ihrem Belehrungstermin.

  • Warten Sie, bis Sie angerufen werden und folgen Sie den Anweisungen.

  • Zeigen Sie sich und Ihren amtlichen Lichtbildausweis über Ihre Kamera, so dass ein Vergleich möglich ist.

  • Nun erhalten Sie Ihren Anmelde-Code und können zwischen einigen Sprachen auswählen. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.

  • Sie schauen sich in der Online-Belehrung einen Belehrungsfilm an und lesen sich ein Merkblatt durch. Auch das Merkblatt steht in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung.

  • Zum Abschluss der Online-Belehrung absolvieren Sie einen Test mit Fragen. Der Test kann wiederholt werden.

  • Sie haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis das Online-Belehrungssystem und den Service zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback.

  • Ihre Bescheinigung über die Belehrung wird Ihnen an Ihre angegebene E-Mail-Adresse zugesandt.
    Während Ihrer Online-Belehrung steht Ihnen technisch fachkundiges Personal des Technologiezentrums Glehn unter der Rufnummer 02182-850765 oder über ifsg@tz-glehn.de  zur Verfügung.
     

Für weitere Fragen erreichen Sie uns unter gesundheitsamt-bt@lra-bt.bayern.de
 

Kontakt

Frau Kasel
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0921 / 728-229 0921 / 728-88-229 Zimmer 60 E-Mail
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