Heilpraktikerprüfung

Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten:

  • Ordnungsamt im Landratsamt Bayreuth für alle Bürger des Landkreises Bayreuth
    rechtliche Fragen zur Heilpraktikerprüfung, Antragstellung, Verbescheidung nach der Prüfung
     
  • Gesundheitsamt im Landratsamt Bayreuth für alle Bürger der oberfränkischen Landkreise
    Durchführung der Prüfungen, Information über Bestehen oder Nichtbestehen an die Ordnungsämter, sowie Rechnungserstellung für die Anwärter (außer Landkreis Bayreuth)

Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestellung als Arzt ist beim Landratsamt zu stellen. 
Der Antragsteller muss mindestens 25 Jahre alt sein. 

Die Überprüfung besteht

  • bei der allgemeinen Heilpraktikerprüfung und der auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Prüfung aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

  • bei der auf das Gebiet der Physiotherapie, Ergotherapie oder der Podologie beschränkten Prüfung nur aus einem mündlichen Teil.


Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen bzw. nachzureichen

  • Lebenslauf mit Lichtbild

  • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses

  • Schulzeugnis (mindestens Hauptschulabschluss)

  • Ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate; ab 3 Monate vor der schriftlichen Prüfung nachzureichen)

  • Behördliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate; ab 3 Monate vor der schriftlichen Prüfung nachzureichen)
     

Prüfungstermine

  • 1. Prüfungstermin: Dritter Mittwoch im März  
  • 2. Prüfungstermin: Zweiter Mittwoch im Oktober  
     

Kosten 

Die Kosten für Prüfung und Verbescheidung betragen aktuell: 470 Euro bis 830 Euro (200 Euro Verwaltungsgebühren, 270 Euro für die schriftliche Prüfung, 360 Euro für die mündliche Prüfung).
 

Kontakt im Ordnungsamt

Frau Arnold
Sachbearbeiterin
0921 / 728-662 0921 / 728-88-662 Zimmer 253 E-Mail

Kontakt im Gesundheitsamt

Frau Morlocan
Sachbearbeiterin
0921 / 728-227 0921 / 728-88-227 Zimmer 61 E-Mail