Mitnahme von Arzneimitteln ins Ausland
Wer auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel angewiesen ist, darf diese grundsätzlich auch auf Auslandsreisen mitnehmen, um seine medizinische Versorgung sicher zu stellen.
Grundsätzlich gilt: Betäubungsmittel, die nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung von einem Arzt verschrieben wurden, können in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als persönlicher Reisebedarf für 30 Tage mitgeführt werden.
Die Bescheinigung zur Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Arzneimitteln auf Auslandsreisen müssen Sie zusätzlich nach der Ausstellung vom zuständigen Gesundheitsamt beglaubigen lassen und auf Ihrer Reise mitführen.
Zur Bestimmung der Zuständigkeit gilt das Arztsitz-Prinzip. Dies bedeutet, dass immer das Gesundheitsamt die Bescheinigung beglaubigen muss, in der der verschreibende Arzt seinen Dienstsitz hat.
Pro Beglaubigung fällt im Gesundheitsamt Bayreuth eine Bearbeitungsgebühr von 7,50 € an.
Bei allen Fragen bzgl. der Mitnahme von Arzneimitteln ins Ausland steht Ihnen das Gesundheitsamt Bayreuth beratend zur Seite.
- Trotz der seit dem 01.04.24 in Deutschland bestehenden Legalisierung von Cannabis brauchen Sie die Bescheinigung für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Arzneimitteln ins Ausland.
Formulare
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pdf Bescheinigung für das Mitführen von BetäubungsmittelnDateigröße: 78 KB
Merkblätter
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pdf Hinweise zum Ausfüllen der BescheinigungDateigröße: 209 KB -
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Kontakt
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0921 / 728-229 0921 / 728-88-229 Zimmer 60 E-Mail |
Zimmer 60
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |