Mitnahme von Arzneimitteln ins Ausland

  • Wer auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel angewiesen ist, darf diese grundsätzlich auch auf Auslandsreisen mitnehmen, um seine medizinische Versorgung sicher zu stellen. 

  • Grundsätzlich gilt: Betäubungsmittel, die nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung von einem Arzt verschrieben wurden, können in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als persönlicher Reisebedarf für 30 Tage mitgeführt werden.

  • Die Bescheinigung zur Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Arzneimitteln auf Auslandsreisen müssen Sie zusätzlich nach der Ausstellung vom zuständigen Gesundheitsamt beglaubigen lassen und auf Ihrer Reise mitführen.

  • Pro Beglaubigung fällt im Gesundheitsamt Bayreuth eine Bearbeitungsgebühr von 7,50 € an.

  • Bei allen Fragen bzgl. der Mitnahme von Arzneimitteln ins Ausland steht Ihnen das Gesundheitsamt Bayreuth beratend zur Seite.

  • Trotz der seit dem 01.04.24 in Deutschland bestehenden Legalisierung von Cannabis brauchen Sie die Bescheinigung für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Arzneimitteln ins Ausland.
     

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