Masernschutz
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Eine Erkrankung führt teilweise zu schweren Komplikationen.
Um das Ziel zu erreichen, die Masern dauerhaft zu eliminieren, müssen mindestens 95 % der Bevölkerung vor einer Infektion geschützt sein.
Das am 01. März 2020 in Deutschland in Kraft getretene Masernschutzgesetz soll dazu dienen, Impflücken zu schließen und den Impfschutz in der Bevölkerung zu erhöhen, insbesondere in Bereichen, in denen eine Masernübertragung schnell stattfinden kann (Gemeinschaftseinrichtungen, medizinische Einrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte).
Masernschutz nachweisen müssen Kinder vor Aufnahme in GE (Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderhorte und Schulen) und alle in GE und medizinischen Einrichtungen tätigen Personen, wenn sie nach 1970 geboren sind- Die Regelung betrifft auch Ehrenamtliche, Praktikanten und Dienstleistungspersonal (z. B. Reinigung, Küche).
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