Infektionsschutz
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt, welche Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind
Um solchen Krankheiten vorbeugen, Infektionen frühzeitig erkennen oder ihre Weiterverbreitung verhindern zu können sieht das Gesetz vor, dass behandelnde Ärzte bzw. feststellende Labors das Auftreten von Krankheiten oder Krankheitserregern an das Gesundheitsamt weitermelden müssen
Das Gesundheitsamt ermittelt Infektionsquellen und infizierte Personen, berät über Schutzmaßnahmen und -möglichkeiten
Weiterführende Informationen
Kontakt
Bitte wenden Sie sich per E-Mail an infektionsschutz@lra-bt.bayern.de oder telefonisch über unser Sekretariat:
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Frau Kasel Sachbearbeiterin |
0921 / 728-229 0921 / 728-88-229 Zimmer 60 E-Mail |
Zimmer 60
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Morlocan Sachbearbeiterin |
0921 / 728-227 0921 / 728-88-227 Zimmer 61 E-Mail |
Zimmer 61
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Schelenz Sachbearbeiterin |
0921 / 728-601 0921 / 728-88-601 Zimmer 60 E-Mail |
Zimmer 60
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |