Bewachungsgewerbe

  • Gewerbsmäßige Bewachung ist erlaubnispflichtig
  • Bewachung i. S. des § 34 a der Gewerbeordnung (GewO) = die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit
  • Persönliche Erlaubnisvoraussetzungen (Zuverlässigkeit, Nachweis der erfolgreichen Ablegung einer Sachkundeprüfung)
  • Zuverlässigkeit wird vom Landratsamt überprüft
     

Einzureichende Unterlagen 

  • Antrag
  • Auszug aus dem Handelsregister (soweit das Unternehmen eingetragen ist)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
  • Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis
  • Sachkundenachweis der Industrie- und Handelskammer
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit den Mindestversicherungssummen
  • Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
     

Entstehende Kosten 

  • Bewachererlaubnis (Betrieb als Gewerbetreibender): Rahmengebühr in Höhe von 150,00 bis 1.500,00 EUR
  • Registrierung einer Wachperspon/Bewachungspersonals: 40 Euro p.P.