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  • Lagerung von Heizöl; Anzeige einer Anlage nach § 40 AwSV

Lagerung von Heizöl; Anzeige einer Anlage nach § 40 AwSV

Anzeige zur Lagerung von Heizöl in Bayern

Anzeige für eine Anlage zur Lagerung von Heizöl in Bayern nach § 40 AwSV

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Benötigte Unterlagen für die Einreichung:

  • Bei Anlagen in Risikogebieten nach § 78b WHG muss ein Nachweis, dass keine anderen weniger wassergefährdenden Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen hochgeladen werden
  • Fachbetriebsnachweis
  • Aufstellplan (insbesondere mit Abständen zu den Wänden und der Decke)

Datenschutzrechtliche Hinweise:

  • Die datenschutzrechtlichen Hinweise zu dieser Dienstleistung finden Sie hier.

Kosten:

  • Für diese Dienstleistung fallen keine Kosten an.

Unterschrift:

  • Persönlich oder digital möglich

Wichtige Hinweise:

  • Wenn Sie eine Anlage neu errichten oder wesentlich ändern, müssen Sie dies dem Landratsamt Bayreuth mindestens 6 Wochen im Voraus anzeigen.
  • Die Anzeigepflicht gilt für alle Anlagen mit unterirdischen Lagerbehältern, in Risikogebieten auch für alle Anlagen mit oberirdischen Lagerbehältern, außerhalb von Risikogebieten für alle Anlagen mit mehr als 1.000 Liter Lagervolumen.

Zusätzliche Informationen:

Weitere Informationen zur Lagerung von Heizöl finden Sie hier.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu online Verwaltungsdienstleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Dieses Formular wird auf Wunsch automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

* Sie erhalten nur ein PDF-Dokument zum ausdrucken und ausfüllen, ohne jeglichen Komfort. Das ausgefüllte Formular senden Sie an das Landratsamt Bayreuth.

Ihre Daten
Was möchten Sie beantragen?

Das voraussichtliche Datum der Inbetriebnahme gibt der Behörde einen Hinweis, wann mit der Vorlage des Prüfberichts des Sachverständigen zu rechnen ist.

Nach AwSV sind Sie nicht verpflichtet, die Stilllegung der Anlage anzuzeigen. Sie können mit der Anzeige der Stilllegung aber vermeiden, dass die Behörde Sie beim nächsten Fälligkeitstermin auffordert, die wiederkehrende Sachverständigenprüfung durchführen zu lassen. Beachten Sie auch die Prüfpflicht bei Stilllegung.

Allgemeine Angaben zum Betrieb/Antragsteller

Werden durch Anmeldung übergeben

Angaben zum Standort der Anlage

z. B. Vergleichsangebote für Heizungssysteme mit anderen weniger wassergefährdenden Energieträgern (Pellets, Elektroheizung, Flüssiggas, Erdgas etc.)

Ob sich der Anlagenstandort in einem der genannten Gebiete befindet, kann beim Bayer. Landesamt für Umwelt über den Link https://www.lfu.bayern.de/wasser/hw_ue_gebiete/informationsdienst/index.htm (Überschwemmungs- und Risikogebiete) und den Link https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_gewaesserbewirtschaftung_ftz/index.html?lang=de&layers=wrrl_vt_1,wrrl_vt_70,wrrl_vt_71&basemap=background2 (Trinkwasserschutzgebiete, ggf. unter Inhalt – Schutzgebiete gem. Anhang IV WRRL – Wasserschutzgebiete anklicken und durch Klick auf Inhalt wieder schließen) abgefragt werden.

Angaben zur Anlage und deren Behälter

Behälter im Erdreich sind unterirdisch, Behälter im Gebäude – auch im Keller – oder im Freien oberhalb der Geländeoberkante sind oberirdisch

Eine kommunizierende Verbindung liegt dann vor, wenn die enthaltene Flüssigkeit von einem Behälter in den anderen übertreten kann.

Detaillierte Angaben zum Behälter

Doppelwandig ist ein Behälter nur, wenn der Zwischenraum zwischen innerem und äußerem Behälter bzw. zwischen Behälterwandung und Leckschutzauskleidung mit einem Leckanzeigesystem überwacht wird. Behälter mit integrierter Auffangwanne/Auffangvorrichtung sind einwandig, die integrierte Auffangwanne/Auffangvorrichtung ist als Rückhalteeinrichtung bei den Angaben zu den Sicherheitseinrichtungen anzugeben.

Angaben zu den Sicherheitseinrichtungen der Anlage
Angaben zu den Rohrleitungen der Anlage
Ermittlung der Gefährdungsstufe der Anlage nach § 39 AwSV
Upload der notwendigen Unterlagen

z. B. Vergleichsangebote für Heizungssysteme mit anderen weniger wassergefährdenden Energieträgern (Pellets, Elektroheizung, Flüssiggas, Erdgas etc.)

z. B. Vergleichsangebote für Heizungssysteme mit anderen weniger wassergefährdenden Energieträgern (Pellets, Elektroheizung, Flüssiggas, Erdgas etc.)

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.
Die datenschutzrechtlichen Hinweise bzw. das Impressum finden Sie hier.

  • Abwasser aus Kleinkläranlagen; Erteilung beschr. wasserrechtliche Erlaubnis
  • Bauwasserhaltung; Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis
  • Brauchwasser; Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis
  • Erdwärmesondenanlage; wasserrechtliche Erlaubnis zur Errichtung und Betrieb
  • Grundwasserwärmepumpe; Wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb
  • Trinkwasserbrunnen; Inbetriebnahme
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  • Teichanlage; wasserrechtliche Erlaubnis zur Errichtung und Betrieb
  • Überschwemmungsgebiet; Wasserrechtliche Genehmigung für Vorhaben

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