Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe begleitet Jugendliche (14 bis 18 Jahre), deren Eltern und junge Erwachsene (18 bis 21 Jahre) im Jugendstrafverfahren.

Aufgaben

  • ein Gesamtbild der Persönlichkeit des Beschuldigten erstellen
  • Angebote der Jugendhilfe vermitteln
  • dem Gericht notwendige, geeignete und angemessene Reaktionen vorschlagen
  • Prognose / Bewährung empfehlen
  • für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 21 Jahren: Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht empfehlen
  • Teilnahme an der Gerichtsverhandlung

Kontaktpersonen

Herr Wächter
Sachbearbeiter
0921 / 728-244 0921 / 728-88-244 Zimmer 38 E-Mail
Frau Yildirim
Sachbearbeiterin
0921 / 728-515 0921 / 728-88-515 Zimmer 38 E-Mail
Herr Fischer
Pädagogischer Fachbereichsleiter
0921 / 728-180 0921 / 728-88-180 Zimmer 148 E-Mail