Wohngeld
Das Wohngeld ist ein Zuschuss des Bundes und des Landes Bayern zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird jedoch nur auf Antrag in der Form des Mietzuschusses (für Mieter, bestimmte Nutzungsberechtigte u. Heimbewohner) und in der Form des Lastenzuschusses (für Eigentümer eigengenutzten Wohnraumes) im Rahmen des Wohngeldgesetzes (WoGG) geleistet.
Falls Sie im Landkreis Bayreuth gemeldet sind, ist das Landratsamt Bayreuth für Sie zuständig. Sie finden die zur Antragstellung erforderlichen Formulare über die nachfolgenden Internetseiten zum Miet-bzw. Lastenzuschuss.
Für Detailfragen vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Beratungstermin.
Informationen zur umfassenden Wohngeld-Reform durch das ab 01.01.2023 gültige Wohngeld-Plus-Gesetz erhalten Sie hier!
Mietzuschuss
Einen Antrag auf Mietzuschuss können beispielsweise Mieter, Untermieter oder Bewohner von Heimen für den selbst genutzten Wohnraum stellen.
Wohngeld wird vom Beginn des Monats gewährt, in dem der Antrag gestellt wird. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht ein Rechtsanspruch. Die Berechnung erfolgt abhängig von der Höhe des Gesamteinkommens, der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (sofern diese nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind) sowie der Höhe der zu berücksichtigen Miete nach einer vorgegebenen Formel.
Welche Miete ist zuschussfähig?
Die Miete wird nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen berücksichtigt. Diese Höchstbeträge gemäß § 12 WoGG für den Landkreis Bayreuth können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen.
Was ist die Miete?
Miete ist das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum auf Grund von Mietverträgen, Untermietverträgen oder ähnlichen Nutzungsvereinbarungen.
Lastenzuschuss
Einen Antrag auf Lastenzuschuss können Eigentümer eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle für den selbst genutzten Wohnraum stellen. Wohngeld wird vom Beginn des Monats gewährt, in dem der Antrag gestellt wird. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht ein Rechtsanspruch. Die Berechnung erfolgt abhängig von der Höhe des Gesamteinkommens, der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (sofern diese nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind) sowie der Höhe der zu berücksichtigen Belastung nach einer vorgegebenen Formel.
Welche Belastung ist zuschussfähig?
Die Belastung wird nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen berücksichtigt. Diese Höchstbeträge gemäß § 12 WoGG für den Landkreis Bayreuth können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen.
Was ist die Belastung?
Belastung sind die Aufwendungen für den Kapitaldienst (Zinsen und Tilgung von Darlehen, die dem Bau, der Verbesserung oder dem Erwerb des Eigentums gedient haben) und für die Bewirtschaftung des Eigentums (Instandhaltungs- und Betriebskosten).
Notwendige Unterlagen
- Ein förmlicher Antrag ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben oder Sie nutzen die Möglichkeit Ihren Antrag auf Wohngeld im Online-Verfahren zu stellen
- Nachweise über die Miete
- Nachweise über sämtliche Einkünfte aller Haushaltsmitglieder
Im Rahmen der Online-Antragstellung können Sie die erforderlichen Nachweise am Ende des Online-Antrags direkt hochladen oder auch später digital nachreichen!
Online-Anträge und Antragsformulare
Weitere Formulare und Merkblätter
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pdf Höchstbeträge für Miete und Belastung gemäß §12 Abs. 1 WoGG für den Landkreis Bayreuth Ab 2025Dateigröße: 253 KB -
pdf Höchstbeträge für Miete und Belastung gemäß §12 Abs. 1 WoGG für den Landkreis Bayreuth Ab 2024Dateigröße: 61 KB -
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Externe Links
Kontakt
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Frau Beck Sachbearbeiterin Buchstabe A-Fl und S-Schr |
0921 / 728-217 0921 / 728-88-217 Zimmer 16 E-Mail |
Zimmer 16
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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0921 / 728-205 0921 / 728-88-205 Zimmer 16 E-Mail |
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Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Saalfrank Sachbearbeiterin Buchstabe Kr-R und U-Z |
0921 / 728-222 0921 / 728-88-222 Zimmer 17 E-Mail |
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Herr Schulist Fachbereichsleiter - Ausbildungs- u. Wohnraumförderung, Wohngeld, Kostenfreiheit des Schulwegs |
0921 / 728-220 0921 / 728-88-220 Zimmer 18 E-Mail |
Zimmer 18
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |