Schweiz

Für Staatsangehörige der Schweiz gelten aufgrund des Abkommens vom 21.06.1999 über die Freizügigkeit zwischen der EU und der Schweiz besondere Regelungen. Sie benötigen jedoch für den ständigen Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Diese muss bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Die Gebühr beträgt je nach Alter 22,80 bzw. 37,00 EUR.