Personenstandsrecht - Namensänderungen

Die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist eine Ausnahme. Hierzu muss ein wichtiger Grund vorliegen. Nähere Informationen dazu sind beim Landratsamt zu erfragen.

Gebühren

  • Änderung des Vornamens: 25 bis 500 EUR
  • Änderung des Familiennamens: 50 bis 1.500 EUR

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