Personenstandsrecht - Namensänderungen
Die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist eine Ausnahme. Hierzu muss ein wichtiger Grund vorliegen. Nähere Informationen dazu sind beim Landratsamt zu erfragen.
Gebühren
- Änderung des Vornamens: 25 bis 500 EUR
- Änderung des Familiennamens: 50 bis 1.500 EUR
Kontakt
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Frau Düngfelder Fachbereichsleiterin |
0921 / 728-318 0921 / 728-88-318 Zimmer 245 E-Mail |
Zimmer 245
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |