Personenstandsrecht - Namensänderungen

Die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist eine Ausnahme. Hierzu muss ein wichtiger Grund vorliegen. Nähere Informationen dazu sind beim Landratsamt zu erfragen.

Gebühren

  • Änderung des Vornamens: 25 bis 500 EUR
  • Änderung des Familiennamens: 50 bis 1.500 EUR

Kontakt

Frau Düngfelder
Fachbereichsleiterin
0921 / 728-318 0921 / 728-88-318 Zimmer 245 E-Mail