Personenstandsrecht - Namensänderungen
Die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist eine Ausnahme. Hierzu muss ein wichtiger Grund vorliegen. Nähere Informationen dazu sind beim Landratsamt zu erfragen.
Gebühren
- Änderung des Vornamens: 25 bis 500 EUR
- Änderung des Familiennamens: 50 bis 1.500 EUR