Bauberatung

Bei einzelnen Fragen, die das öffentliche Baurecht oder Einzelbauvorhaben betreffen, besteht die Möglichkeit, sich beraten zu lassen.

Diese können beispielsweise die Genehmigungspflicht und Genehmigungsfähigkeit, die bautechnischen Anforderungen nach der Bayer. Bauordnung und den Sonderbauverordnungen sowie den baurechtlichen Nachbarschutz einschließlich der Abstandsflächen betreffen.
Im Rahmen dieser Beratung können einzelne Aspekte erörtert, aber keine rechtsverbindlichen Auskünfte über die endgültige Genehmigungsfähigkeit des einzelnen Bauvorhabens erteilt werden.

Die Privatrecht betreffenden Auskünfte, etwa zu vertraglichen Regelungen, zu Leistungsstörungen oder zum privaten Nachbarrecht darf das Landratsamt nicht erteilen. Zu diesen Fragen können Sie sich u.a. an die niedergelassenen Rechtsanwälte und Notare, die Architekten- oder Ingenieurskammer, die Handwerkskammer sowie die verschiedenen Handwerksinnungen, Haus- und Grundbesitzer- bzw. Mietervereine etc. wenden.

Eine kurzfristige telefonische Terminvereinbarung ist hierfür notwendig.

Notwendige Unterlagen

  • wenn möglich: einen aktuellen Lageplan 
  • wenn vorhanden: genehmigte Pläne 
  • wenn bereits vorhanden: Bauzeichnungen oder Skizzen, aus denen die Problemstellungen zu erkennen sind


Wir weisen darauf hin, dass Sie gerne auch in der zuständigen Gemeindeverwaltung bzgl. Ihrer Fragen zum geplanten Bauvorhaben beraten werden können.