Baulicher Brandschutz

Das Baurecht beschäftigt sich u. a. mit den Fragen des baulichen Brandschutzes. Dies betrifft z. B. die brandschutztechnischen Anforderungen an die einzelnen Bauteile, die Sicherstellung von zwei unabhängigen Flucht- und Rettungswegen im Gebäude und die Sicherstellung der Rettungswege auf dem Grundstück.

Fragen des abwehrenden Brandschutzes sind Aufgabe der Feuerwehr. Ansprechpartner im Landratsamt ist der Kreisbrandrat.