Genehmigungsfreistellung
Unter welchen Voraussetzungen ist das Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich?
Im Genehmigungsfreistellungsverfahren kann man bauen, wenn
- das Gebäude innerhalb eines qualifizierten Bebauungsplans (= ein Bebauungsplan, der mindestens Festsetzungen enthält über Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen) oder eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt.
- die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten, also keine Ausnahmen und Befreiungen notwendig sind.
- die Erschließung gesichert ist.
- es sich nicht um einen Sonderbau handelt (siehe hierzu im Detail Art. 2 Abs. 4 BayBO); Wohngebäude sowie zugehörige Garagen und Nebengebäude sind keine Sonderbauten.
- und die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen Durchführung eines Genehmigungsverfahrens verlangt.
Außerdem können folgende Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden:
- Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben im bauplanungsrechtlichen Innenbereich
- Solar-/Photovoltaikanlagen auf Flächen längs von Autobahnen oder Schienenwegen des übergeordneten Netzes mit mindestens zwei Hauptgleisen in einer Entfernung vom äußeren Fahrbahnrand von bis zu 200 m
Wer ist für die Einhaltung dieser Voraussetzung verantwortlich?
Im Genehmigungfreistellungsverfahren findet keine Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die Baugenehmigungsbehörde statt. Daher wird auch keine Genehmigung erteilt.
Dafür, dass die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen und dass bei der Ausführung des Bauvorhabens alle zu beachtenden Vorschriften eingehalten werden, ist daher der Bauherr zusammen mit den am Bau Beteiligten (z. B. dem Entwurfsverfasser) selbst verantwortlich.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Es sind die gleichen Unterlagen wie bei einem Bauantrag notwendig. Die Unterlagen sind bei der Gemeinde einzureichen.
Müssen die Nachbarn beteiligt werden?
Spätestens gleichzeitig mit der Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde muss der Bauherr die Nachbarn von dem Vorhaben benachrichtigen. Die Vorlage der Bauzeichnungen zur Unterschrift ist nicht notwendig, wird jedoch empfohlen.
Weiterführende Informationen
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Kontakt
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Herr Einhellig Technischer Sachbearbeiter Vorsitzender des Gutachterausschusses, Sonderbauten und wiederkehrende Prüfung von Versammlungstätten |
0921 / 728-374 0921 / 728-88-374 Zimmer 331 E-Mail |
Zimmer 331
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Heitzer Sachbearbeiterin Sicherheitsrechtliche Anordnungen (z. B. einsturzgefährdete Gebäude) |
0921 / 728-383 0921 / 728-88-383 Zimmer 335 E-Mail |
Zimmer 335
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Herr Kießling Technischer Sachbearbeiter VG Creußen (Haag, Prebitz, Schnabelwaid), Eckersdorf, VG Hollfeld (Aufseß, Plankenfels), VG Mistelbach (Gesees, Hummeltal), Waischenfeld, Warmensteinach |
0921 / 728-586 0921 / 728-88-586 Zimmer 328 E-Mail |
Zimmer 328
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Herr Krellner Sachbearbeiter Bad Berneck, VG Mistelbach (Gesees, Hummetal), VG Betzenstein (Plech), Bindlach, Fichtelberg, Mehlmeisel |
0921 / 728-678 0921 / 728-88-678 Zimmer 334 E-Mail |
Zimmer 334
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Herr Ludwig Stellv. Leiter Ahorntal, Heinersreuth, Speichersdorf, VG Weidenberg (Emtmannsberg, Kirchenpingarten, Seybothenreuth, Weidenberg) |
0921 / 728-363 0921 / 728-88-363 Zimmer 327 E-Mail |
Zimmer 327
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Pfab Sachbearbeiterin Pegnitz, Pottenstein, Goldkronach, VG Mistelgau (Glashütten), Gefrees, Warmensteinach |
0921 / 728-364 0921 / 728-88-364 Zimmer 329 E-Mail |
Zimmer 329
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Herr Schultheiß Sachbearbeiter Sonderbauten und wiederkehrende Prüfung von Versammlungstätten |
0921 / 728-375 0921 / 728-88-375 Zimmer 334 E-Mail |
Zimmer 334
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Herr Simon Technischer Sachbearbeiter Ahorntal, Bad Berneck, Gefrees, Heinersreuth, Speichersdorf, VG Weidenberg (Emtmannsberg, Kirchenpingarten, Seybothenreuth, Weidenberg) |
0921 / 728-543 0921 / 728-88-543 Zimmer 327 E-Mail |
Zimmer 327
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Tröger Sachbearbeiterin Bischofsgrün, VG Creußen (Haag, Prebitz, Schnabelwaid), Eckersdorf, VG Hollfeld (Aufseß, Plankenfels), Waischenfeld |
0921 / 728-545 0921 / 728-88-545 Zimmer 328 E-Mail |
Zimmer 328
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Herr Wich Technischer Sachbearbeiter Pegnitz, Pottenstein, Goldkronach, VG Mistelgau (Glashütten) |
0921 / 728-357 0921 / 728-88-357 Zimmer 329 E-Mail |
Zimmer 329
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Herr Küfner Fachbereichsleiter Bischofsgrün, VG Betzenstein (Plech), Bindlach, Fichtelberg, Mehlmeisel |
0921 / 728-361 0921 / 728-88-361 Zimmer 326 E-Mail |
Zimmer 326
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |