Vorbescheid

Bereits vor Einreichung des Bauantrags kann man auf schriftlichen Antrag bezüglich eines bestimmten Vorhabens zu einzelnen in der Baugenehmigung zu entscheidenden Fragen vorweg einen schriftlichen Bescheid beantragen. Dem Bauherrn wird bei Zweifelsfragen erspart mit Kostenaufwand Bauvorlagen erstellen zu lassen, bevor er Sicherheit über bestimmte Voraussetzungen einer Planung geschaffen hat. Gleiches gilt für den Erwerb eines Grundstücks zum Zwecke der Bebauung, wenn für das geplante Bauvorhaben kein „Baurecht“ besteht.

Meist ist die Lage eines Grundstücks, also die Frage, wo gebaut werden darf, Anlass für den Vorbescheid. Der Vorbescheid ist ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung, so dass für das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren die im Vorbescheid entschiedene Frage verbindlich geklärt ist. Die entschiedenen Fragen entfalten gegenüber den Behörden, die im Verfahren beteiligt waren, eine sog. "Bindungswirkung". Diese Bindungswirkung erstreckt sich auch auf Nachbarn, soweit sie beteiligt wurden und keine Einwendungen erhoben haben oder sobald der Vorbescheid ihnen gegenüber bestandskräftig ist.

Der Antrag auf Vorbescheid ist wie der Bauantrag in dreifacher Ausfertigung über die Gemeinde, in deren Bereich das Bauvorhaben verwirklicht werden soll, dem Landratsamt Bayreuth vorzulegen.

Notwendige Unterlagen

Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids müssen im Regelfall folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • Bauantragsformular (Vorbescheid ankreuzen!)
  • aktueller amtlicher Lageplan M 1:1000 mit Katasterauszug
  • im Lageplan M 1:1000 Darstellung des Standorts für das geplante Vorhaben
  • kurze Beschreibung des Vorhabens (formlos)
  • Angaben zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (Erschließungslageplan)

Weitere Antragsunterlagen sind erforderlich, wenn im Rahmen des Vorbescheides weitergehende Fragen entschieden werden sollen, etwa hinsichtlich der Baugestaltung, der Abstandsflächen, des Brandschutzes etc.