Fahrschulwesen

Ein Fahrlehrer der Fahrschüler ausbilden möchte, bedarf der Fahrlehrerlaubnis. Wer als selbständiger Fahrlehrer Fahrschüler ausbilden möchte oder durch von ihm beschäftigte Fahrlehrer ausbilden lässt, bedarf der Fahrschulerlaubnis. Das Landratsamt Bayreuth ist für die Ausstellung von Fahrlehrerscheinen sowie für die Erteilung von Fahrschulerlaubnissen zuständig. Bei Fragen hierzu helfen wir Ihnen gerne unter der nachfolgenden Kontaktinformation weiter.

Fahrlehrererlaubnis

Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt. Örtlich zuständig für die Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis ist die Führerscheinstelle des Wohnsitzes des Bewerbers. Das Mindestalter für die Erteilung beträgt mindestens 21 Jahre.

Notwendige Unterlagen

Die genauen Erteilungsvoraussetzungen erfragen Sie bitte bei der zuständigen Sachbearbeiterin.

Fahrschulerlaubnis

Wer als selbständiger Fahrlehrer Fahrschüler ausbilden möchte oder durch von ihm beschäftigte Fahrlehrer ausbilden lässt, bedarf der Fahrschulerlaubnis. Diese wird auf Antrag für die Klassen BE, CE und DE erteilt. Örtlich zuständig für die Erteilung einer Fahrschulerlaubnis ist die Erlaubnisbehörde des Sitzes der Fahrschule.
Das Mindestalter für die Erteilung beträgt mindestens 25 Jahre.

Wer als Inhaber einer Fahrschulerlaubnis weitere Fahrschulräume betreiben möchte, bedarf der Zweigstellenerlaubnis. Örtlich zuständig für die Erteilung einer Zweigstellenerlaubnis ist die Erlaubnisbehörde des Sitzes der Zweigstelle.

Notwendige Unterlagen und entstehende Kosten

Die genauen Erteilungsvoraussetzungen und jeweiligen Gebühren erfragen Sie bitte bei der zuständigen Sachbearbeiterin.

Kontaktperson

Frau Kriegl
Leiterin Führerscheinstelle zuständig für Buchst. B
0921 / 728-510 0921 / 728-88-272 Zimmer 71 E-Mail