Versammlungsrecht

Das Grundgesetz und die Bayerische Verfassung gewähren jedermann das Recht, öffentliche Versammlungen zu veranstalten und an solchen Versammlungen teilzunehmen. Deshalb ist weder für die Veranstaltung, noch für die Teilnahme an einer Versammlung die Erlaubnis einer Behörde erforderlich.

Wenn Sie die Absicht haben, im Landkreis Bayreuth eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel (Kundgebung, Demonstrationszug) durchzuführen, müssen Sie diese allerdings rechtzeitig, spätestens jedoch 48 Stunden vor ihrer öffentlichen Bekanntgabe beim Landratsamt Bayreuth anzeigen.

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