Kaminkehrerrecht

  • Hoheitliche Aufgaben – z. B. Feuerstättenschau: durchgeführt nur durch Bezirksschornsteinfeger
  • Nicht hoheitlichen Aufgaben – „freie“ Schornsteinfegerarbeiten –> möglich durch jeden Schornsteinfeger
  • Die Durchführung dieser Arbeiten müssen Haus- und Wohnungseigentümer selbst veranlassen
     

Anwendungsbereich

  • Duldungsanordnungen
  • Zwangskehrungen 
     

Kontakt

Für eine zügige Sachbearbeitung senden Sie bitte eine E-Mail an kaminkehrerrecht@lra-bt.bayern.de 

Herr Ehlich
Sachbearbeiter
0921 / 728-773 0921 / 728-88-773 Zimmer 253 E-Mail