Kaminkehrerrecht
- Hoheitliche Aufgaben – z. B. Feuerstättenschau: durchgeführt nur durch Bezirksschornsteinfeger
- Nicht hoheitlichen Aufgaben – „freie“ Schornsteinfegerarbeiten –> möglich durch jeden Schornsteinfeger
- Die Durchführung dieser Arbeiten müssen Haus- und Wohnungseigentümer selbst veranlassen
Anwendungsbereich
- Duldungsanordnungen
- Zwangskehrungen
Merkblatt
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pdf KaminkehrerrechtDateigröße: 34 KB
Kontakt
Für eine zügige Sachbearbeitung senden Sie bitte eine E-Mail an kaminkehrerrecht@lra-bt.bayern.de
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Herr Ehlich Sachbearbeiter |
0921 / 728-773 0921 / 728-88-773 Zimmer 253 E-Mail |
Zimmer 253
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |