Motorsportliche Veranstaltungen
Anwendungsbereich
Durchführung motorsportlicher Veranstaltungen nach Art. 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LStVG
Bei einer motorsportlichen Veranstaltung handelt es sich um eine öffentliche Vergnügung. Eine Erlaubnis ist nur erforderlich, wenn die Veranstaltung Wettkampfcharakter besitzt und für die Öffentlichkeit zugänglich ist.
Einzureichende Unterlagen
Unterzeichneter Antrag mit folgenden Anlagen (genauere Ausführungen zu den Anlagen sind dem Antrag zu entnehmen)
- Ausschreibung der Versammlung
- Motorsportliche Genehmigung der Dachorganisation des Veranstalters
- Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über ihre Bereitschaft, den erforderlichen Versicherungsschutz zu gewähren, einschließlich Unfallversicherungsschutz für Zuschauer analog § 29 StVO
- Vereinbarung Grundstückseigentümer über die Überlassung des/der betroffenen Grundstücke
- Streckenplan über den Verlauf der Fahrstrecke mit Angabe des Start- und Zielortes, Zahl und Einsatzorte der Ordner sowie der vorgesehenen Schutzmaßnahmen der Zuschauer
- Erklärung Veranstalter über Freistellung der Behörden von allen Einzelansprüchen (Länder, Gemeindeverbände etc.)
- Beschilderungsplan für die Sperrung der Sonderprüfungsstrecke und der Umleitungsstrecke (wenn erforderlich)
- Strecken- und Zeitplan über den Verlauf der Fahrtroute (mit Karte im Maßstab von mindestens 1:200.000)
Die Anlagen 1 bis 6 sind ausnahmslos bei jedem Antrag einzureichen.
Kosten
Erlaubnis motorsportliche Veranstaltung: 100,00€
Online-Dienst
Kontakt
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Frau Herdl Stellv. Fachbereichsleiterin |
0921 / 728-312 0921 / 728-88-312 Zimmer 235 E-Mail |
Zimmer 235
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |