Fischereirecht
Erteilung der Befugnis, in einem oberirdischen Gewässer Fische, Neunaugen und Krebse sowie Fluss-, Teich- und Perlmuscheln (Fische) zu hegen, zu fangen und sich anzueignen.
Anwendungsbereich
- Genehmigung von Tagesfischereischeinen
- Überwachung der Fischereiaufseher
- Fischereipachtverträge
Einzureichende Unterlagen
- formloser, schriftlicher Antrag
- weitere Unterlagen werden nach Prüfung im Einzelfall angefordert
Online-Dienste
Kontakt
Für eine zügige Sachbearbeitung senden Sie bitte eine E-Mail an fischereirecht@lra-bt.bayern.de
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Herr Ehlich Sachbearbeiter |
0921 / 728-773 0921 / 728-88-773 Zimmer 253 E-Mail |
Zimmer 253
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |