Fischereirecht
Erteilung der Befugnis, in einem oberirdischen Gewässer Fische, Neunaugen und Krebse sowie Fluss-, Teich- und Perlmuscheln (Fische) zu hegen, zu fangen und sich anzueignen.
Anwendungsbereich
- Genehmigung von Tagesfischereischeinen
- Überwachung der Fischereiaufseher
- Fischereipachtverträge
 
Einzureichende Unterlagen
- formloser, schriftlicher Antrag
- weitere Unterlagen werden nach Prüfung im Einzelfall angefordert
 
                        
                            
                                    
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                Kontakt
Für eine zügige Sachbearbeitung senden Sie bitte eine E-Mail an fischereirecht@lra-bt.bayern.de
| Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
| Herr  Ehlich Sachbearbeiter | 0921 / 728-773 0921 / 728-88-773 Zimmer 253 E-Mail | Zimmer 253
                    Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth | 
