Der ehrenamtliche Betreuer
Eine rechtliche Betreuung kann im Rahmen eines Ehrenamtes geführt werden. Häufig sind dies Familienangehörige oder Vertrauenspersonen des Betroffenen. Als finanziellen Ausgleich kann der ehrenamtliche Betreuer nach Ablauf eines Betreuungsjahres die Aufwandspauschale in Höhe von 400 € beim Betreuungsgericht beantragen.
Antragsformular Auslagenersatz
Für den ehrenamtlichen Betreuer gibt es ein Mindestmaß an formalen und persönlichen Anforderungen:
- Volljährigkeit
- Auszug aus Schuldnerverzeichnis
- behördliches Führungszeugnis
Eine Übersicht, wo bzw. wie Sie die Unterlagen erhalten, finden Sie hier.
Die Eignung des ehrenamtlichen Betreuers prüft die Betreuungsstelle im Einzelfall.
Möchten Sie sich ehrenamtlich engagieren und für Betroffene außerhalb der Familie eine Betreuung führen, schicken Sie uns ihre Bewerbung mit Lichtbild, Lebenslauf, Schufa-Auskunft und polizeilichem Führungszeugnis. Bei Fragen vorab stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ausführliche Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bayerischen Justizministeriums https://www.justiz.bayern.de/service/rechtlicheBetreuung