Bauleitplanung, Städtebauförderung und Denkmalschutz sowie Abgeschlossenheitsbescheinigungen

Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.

Bitte beachten Sie, dass für sämtliche Maßnahmen an Baudenkmälern eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis bzw. eine Baugenehmigung notwendig ist, bevor mit deren Ausführung begonnen wird. Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei uns zu informieren.

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