Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe begleitet Jugendliche (14 bis 18 Jahre), deren Eltern und junge Erwachsene (18 bis 21 Jahre) im Jugendstrafverfahren.

Aufgaben

  • ein Gesamtbild der Persönlichkeit des Beschuldigten erstellen
  • Angebote der Jugendhilfe vermitteln
  • dem Gericht notwendige, geeignete und angemessene Reaktionen vorschlagen
  • Prognose / Bewährung empfehlen
  • für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 21 Jahren: Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht empfehlen
  • Teilnahme an der Gerichtsverhandlung
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