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Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - FQA
Die Fachstelle ist zuständig für die Beratung und Überwachung von Seniorenwohn-, Seniorenpflege- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen, ambulant betreuten Wohngemeinschaften, betreuten Wohngruppen und Einrichtungen für behinderte Erwachsene und psychisch kranke Menschen im Landkreis Bayreuth.
Die Fachstelle hat nach dem Bayer. Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) darauf hinzuwirken, dass die Interessen und Bedürfnisse der alten, behinderten und pflegebedürftigen Menschen erkannt, beachtet und geschützt werden. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass die Lebensqualität aus der Perspektive der Bewohner, die dort leben, betrachtet wird. Die FQA überwacht durch regelmäßige unangemeldete Prüfungen die Einrichtungen und stellt damit die angemessene Qualität der Betreuung und Pflege sicher. Sie hat die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten und überprüft die Einhaltung der dem Träger gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern obliegenden Pflichten.
Eine umfassende fachliche Beratung der in den Einrichtungen lebenden Menschen und ihrer Angehörigen sowie der Einrichtungsleitungen und –träger gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Fachstelle. Das gilt gleichermaßen für die Gründung einer Einrichtung als auch für die Durchführung des Betriebs einer Einrichtung. Die Fachstelle ist Überwachungs- und Kontrollinstitution und wirkt an der fachlichen Weiterentwicklung der Einrichtungen in der stationären Pflege sowie Behindertenhilfe mit.
Die Fachstelle setzt sich aus einem multiprofessionellen Team von Ärzten, Pflegefachkräften, Sozialpädagogen und Verwaltungsfachkräften zusammen.
Die Fachstelle ist zugleich Beschwerdestelle.
Bei Beschwerden, Anregungen oder sonstigen Anliegen zu einer Einrichtung wenden Sie sich bitte an uns. Eine streng vertrauliche und anonyme Behandlung von Beschwerden wird auf Wunsch sichergestellt.
Zusätzlicher Ansprechpartner:
Der am Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege angesiedelte Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung steht als Ansprechpartner für Auskünfte zur Verfügung.
Die Telefonsprechstunde ist unter 089 / 54 02 33-951 oder 0911 / 21542-951 erreichbar und findet in der Regel am Dienstag von 9 bis 10 Uhr und am Donnerstag von 13 bis 14 Uhr statt.
Die Sprechstunde wird von Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle durchgeführt.
Geschäftsstelle des Patienten- und Pflegebeauftragten
der Bayerischen Staatsregierung
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Haidenauplatz 1, 81667 München
Gewerbemuseumsplatz 2, 90403 Nürnberg
E-Mail: patientenbeauftragter@stmgp.bayern.de
oder
Kontaktformular auf dem Patienten- und Pflegeportal Bayern
www.patientenportal.bayern.de
Veröffentlichung Prüfberichte:
Nach Art. 6 Abs. 2 des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes sind die Kreisverwaltungsbehörden verpflichtet, die Prüfberichte über die Einrichtungen der stationären Pflege- und Behindertenhilfe zu veröffentlichen.
Qualitätsempfehlungen können nur mit Einwilligung der Träger veröffentlicht werden.
Die Träger haben gleichzeitig die Möglichkeit, eine Gegendarstellung abzugeben, die mit veröffentlicht wird.
Um zu den Prüfberichten der einzelnen Einrichtungen zu gelangen, klicken Sie die untenstehenden Bereiche Alten- und Pflegeheime bzw. Behindertenheime an. Einrichtungen, für die bereits ein Prüfbericht eingestellt ist, sind mit einem Stern (*) gekennzeichnet.
Wichtiger Hinweis:
Die Prüfberichte der FQA können aufgrund der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9.1.2012 nur mit Zustimmung der Einrichtungen veröffentlicht werden. Hiervon unberührt bleibt selbstverständlich die Durchführung von turnusgemäßen (grundsätzlich einmal pro Jahr) sowie anlassbezogen Überprüfungen der Einrichtungen durch die FQA. Das Fehlen eines veröffentlichten Prüfberichts bedeutet daher keineswegs, dass die betreffende Einrichtung nicht wie im Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz vorgesehen von der FQA überprüft wurde.