Staatl. Rechnungsprüfung

Die Kommunalgesetze sehen vor, dass die Kommunen bzw. Zweckverbände einer Finanzkontrolle unterliegen. Zum einen wird dies durch die Prüfungsausschüsse der Körperschaften selbst erledigt (interne Kontrolle), zum anderen durch die externe Kontrolle durch überörtliche Prüfungsorgane wie den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (grundsätzlich bei Gemeinden über 5000 Einwohnern) oder die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle für Gemeinden bei kleineren Gemeinden oder Körperschaften.Die Rechnungsprüfung, die sich in der Regel auf eine Auswahl von Prüfungsgebieten erstreckt und stichprobenartig erfolgt, soll sicherstellen, dass die Gemeinde bzw. der Zweckverband die für die Wirtschaftsführen geltenden Vorschriften und Grundsätze (z. B. Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit etc.) auch umsetzt.

Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle im Landratsamt Bayreuth hat u. a. folgende Aufgaben:

  • Begutachtung von Haushaltssatzungen
  • Stellungnahmen zu Haushaltsplänen, Schuldengrenze, Finanzlage
  • Überörtliche Kassenprüfung der kreisangehörigen Gemeinden
  • Überörtliche Rechnungsprüfung der kreisangehörigen Gemeinden
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