Ehrungen auf Gemeindebene

Die Gemeinden können Persönlichkeiten, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenbürgern ernennen. Weitere Möglichkeiten zur Auszeichnung verdienter Bürger können sein: Ehrengeschenke, Ehrenmedaillen, Ehrenringe u.Ä.; früheren Bürgermeistern kann die Ehrenbezeichnung "Altbürgermeister" verliehen werden.
Die Gemeinde wirkt darüber hinaus mit bei staatlichen Ehrungen:
Für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung kann die Gemeinde auszeichnungswürdige Personen dem Staatsministerium des Innern zur Auszeichnung mit einer Kommunalen Dankurkunde oder mit der Kommunalen Verdienstmedaille in Bronze, Silber oder Gold vorschlagen.
Für Verdienste im Feuerwehrbereich schlägt die Gemeinde bzw. der Feuerwehr-Kommandant der Kreisverwaltungsbehörde auszeichnungswürdige Personen für das Feuerwehr-Ehrenzeichen vor. Zur Ehrung verdienter Feldgeschworener reicht die Gemeinde ihre Vorschläge über das Vermessungsamt an das Staatsministerium des Innern ein.
Sie stellt die Anträge für eine Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Bundespräsidenten bzw. des Bayerischen Ministerpräsidenten.
Bei sonstigen Orden und Ehrenzeichen des Staates (z.B. Bayerischer Verdienstorden, Bundesverdienstorden, Ehrenzeichen des Ministerpräsidenten und verschiedene Staatsmedaillen, z.B. die Sozialmedaille) können die Gemeinden Anregungen gegenüber den übergeordneten Behörden (i.d.R. das Landratsamt) geben. Jeder Bürger kann dabei selbst Anregungen über die Gemeinde geben.

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