Abfallwirtschaft

Die Aufgabe der Abfallwirtschaft ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen durch die Vermeidung und Verwertung von Abfällen und die Sicherstellung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen. Dabei werden unter dem Begriff Abfälle feste bewegliche Sachen verstanden, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.
Abfälle werden grundsätzlich unterschieden nach hausmüllähnlichen Abfällen, also Abfällen, die gemeinsam mit Hausmüll entsorgt werden können und den sogenannten gefährlichen Abfällen (früher Sonderabfälle), die in besonderer Weise die Umwelt bzw. die Gesundheit gefährden und an deren Entsorgung und Dokumentation besondere Anforderungen gestellt werden.

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