Kostenfreiheit des Schulweges

Der Landkreis Bayreuth gewährt Leistungen nach dem Schulwegkostenfreiheitsgesetz und nach der Schülerbeförderungsverordnung für Schüler (m./w./d.) weiterführender Schulen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Bayreuth haben. Für Grund- und Mittelschüler einschließlich Schüler der M-Klassen sind die Gemeinden zuständig.

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