Bildungs- und Teilhabeleistungen

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Wer kann Leistungen erhalten?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn sie selbst oder die mit ihnen im Haushalt lebenden Eltern Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld bzw. Sozialgeld), Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten

Umfang der Leistungen:

  • Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten von Schülerinnen und Schülern sowie von Kindern in Kindertageseinrichtungen
  • Pauschale für die Anschaffung von Schulmaterial (gesamt: 195 €, 130 € am Schuljahresanfang und 65 € im darauffolgenden Februar
  • Schülerbeförderungskosten für Schüler ab der 11. Klasse, wenn die Eltern die Familienbelastungsgrenze von 320 bzw. 490 € jährlich aufbringen müssen.
  • Kosten für Lernförderung zum Erreichen des Klassenzieles bzw. zum Erlernen elementarer Kulturtechniken
  • Kosten für gemeinsames Mittagessen in Schule oder Kindertageseinrichtung
  • Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Zuschüsse zu Unterricht in künstlerischen Fächern sowie Teilnahme an Freizeitmaßnahmen unter Anleitung – monatliches Budget: 15 €)

Wo können die Leistungen beantragt werden?

  • Beim Jobcenter Bayreuth Land, Casselmannstr. 5, 95444 Bayreuth (Tel. 0921/887-750), soweit Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, 2. Buch (Bürgergeld bzw. Sozialgeld) bezogen werden.
  • Beim Landratsamt Bayreuth (s. Ansprechpartner) soweit laufenden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, 12. Buch, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld bzw. Kinderzuschlag bezogen werden.

Antragstellung:

Vordrucke für die Antragstellung gibt es bei den o. g. zuständigen Stellen oder hier:


Formulare und Merkblätter

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