Bildungs- und Teilhabeleistungen

Es können Kosten für folgende Bedarfe übernommen werden:

  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
  • Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,
  • Schülerbeförderungskosten,
  • Lernförderung,
  • Zuschuss zum Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung,
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche
    bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

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Wer kann diese Leistungen beanspruchen?

Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn sie selbst oder die mit ihnen im Haushalt lebenden Eltern Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) (Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld), Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.

Wer ist zuständig?

Die Zuständigkeit richtet sich für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Bayreuth nach dem Personenkreis der Leistungsberechtigten:

Wer Leistungen nach dem SGB II (sog. „Hartz IV-Leistungen“) bezieht, kann auch diese neuen Leistungen beim Jobcenter Bayreuth-Land, Casselmannstr. 6, 95444 Bayreuth, Tel. 0921/887-750 oder Fax 0921/887-735 beantragen bzw. entsprechende Bedarfe anzeigen.

Wer Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) bezieht, kann die Leistungen aus dem Bildungspaket beim Landratsamt Bayreuth - Fachbereich Soziale Hilfen - Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth, Tel. 0921/728-254 oder Fax 0921/728-88254 beantragen.

Für jede anspruchsberechtigte Person ist grundsätzlich ein schriftlicher Antrag zu stellen. Vordrucke gibt es bei den oben genannten Bewilligungsstellen. Die Leistungen werden grundsätzlich ab Antragstellung und in der Regel an die Leistungsanbieter gezahlt.

Umfang der einzelnen Leistungen:

Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten von Schülerinnen und Schülern sowie von Kindern in Kindertageseinrichtungen können übernommen werden.

Für die Anschaffung von Schulmaterial gibt es 174,00 €, die in zwei Raten ausbezahlt werden (bei Schuljahresbeginn 116,00 € und im darauf folgenden Februar 58,00 €).

Schülerbeförderungskosten kommen in Bayern wegen der Schulwegkostenfreiheit nur für Schüler ab der 11. Klasse in Betracht, wenn sie bzw. ihre Eltern die sog. Familienbelastungsgrenze von 440 € pro Schuljahr selbst aufbringen müssen.

Soweit Kinder eine Lernförderung benötigen (etwa zum Erreichen des Klassenzieles bzw. zum Erlernen elementarer Kulturtechniken), können die hierfür notwendigen Kosten getragen werden.

Wird in der Schule oder der Kindertagesstätte gemeinsames Mittagessen angeboten, können die Kosten übernommen werden.

Zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Zuschüsse zu Unterricht in künstlerischen Fächern sowie zur Teilnahme an Freizeitmaßnahmen unter Anleitung übernommen werden. Hierfür steht pro Kind oder Jugendlichem ein Budget von mtl. 15,- € zur Verfügung.


Formulare und Merkblätter

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