Feuerwehrwesen

Die Landkreise haben in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten oder hierfür Zuschüsse zu gewähren. Auf der Grundlage eines jeweils vom Kreistag beschlossenen mittelfristigen Brand- und Katastrophenschutzkonzeptes fördert der Landkreis Bayreuth seit Jahrzehnten in einer beispielhaften Weise Investitionen der Gemeinden und führt eigene Beschaffungen durch, um durch eine neuzeitliche Ausstattung mit Fahrzeugen und Geräten die Sicherheit der Bürgerschaft bestmöglich zu gewährleisten.

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