Waffen-/Sprengstoffrecht

Wenn Sie mit Waffen oder Munition umgehen wollen und im Landkreis Bayreuth wohnen, brauchen Sie in der Regel eine waffenrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes Bayreuth. Diese Erlaubnis wird auf Antrag z. B. in Form einer Waffenbesitzkarte, eines Waffenscheins, einer Schießerlaubnis, einer Herstellungs- und Handelserlaubnis etc. ausgestellt. Voraussetzungen für die Erteilung dieser Erlaubnisse ist in aller Regel, dass Sie zuverlässig und körperlich geeignet sind, ein Bedürfnis glaubhaft machen können und die notwendige Sachkunde besitzen.

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