Gesundheitswesen

Seit der Eingliederung der staatlichen Gesundheitsämter in die Kreisverwaltungsbehörden im Jahr 1996 ist das Gesundheitsamt bzw. der Fachbereich Gesundheitswesen eine eigene Abteilung des Landratsamtes Bayreuth. Als untere Gesundheitsbehörde sind wir Teil des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Bayern und zuständig für die Bevölkerung in Stadt und Landkreis Bayreuth. 

Der ÖGD wird neben der ambulanten und stationären Patientenversorgung auch als die „dritte Säule“ des Gesundheitswesens bezeichnet. Gesundheit betrifft nicht nur jeden einzelnen ganz individuell, sondern stellt auch einen öffentlichen Wert dar. Gesundheitsfürsorge und –Schutz sind in diesem Sinn auch öffentliche bzw. staatliche Aufgaben, die durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst wahrgenommen werden. Im Fokus des ÖGD steht daher nicht die Individualmedizin, welche auf die Behandlung des Einzelnen abzielt, sondern die Allgemeinheit. Der Patient ist demnach die Bevölkerung einer ganzen Stadt oder eines Landkreis bzw. des ganzen Landes.

Die vielfältigen Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Ärzte, Fachkräfte der Sozialmedizin, Sozialpädagogen, Hygienekontrolleure und Verwaltungsfachkräfte) des Gesundheitsamtes Bayreuth werden in folgendem Video dargestellt:

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen unserer Arbeit sind das Gesundheitsdienstgesetz (GDG) vom 01.06.2022, das Infektionsschutzgesetz (IfSG), die Trinkwasserverordnung (TrinkWV) und die Hygiene-Verordnung. Weiterführende Informationen finden Sie unter den oben aufgeführten Reitern und bei den jeweiligen Ansprechpartner/innen.

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