Wirtschaftliche Jugendhilfe

In der Wirtschaftlichen Jugendhilfe erfolgt die Kostensachbearbeitung für alle Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfen für junge Volljährige und familienunterstützende Hilfen, die durch das Amt für Jugend und Familie erbracht werden.

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