Wohnraumförderung

Auf Grundlage des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG) unterstützt der Freistaat Bayern und auch der Bund die Wohnraumversorgung seiner Bürger auf vielfältige Weise. Gegenstand der staatlichen Förderprogramme sind die Bildung von Wohneigentum und bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange behinderter Menschen.
Falls Sie im Landkreis Bayreuth Eigenwohnraum erwerben oder bauen wollen, ist das Landratsamt Bayreuth zuständig. Sie finden die zur jeweiligen Antragstellung erforderlichen Formulare über die nachfolgenden themenbezogenen Internetseiten und die dort hervorgehobenen Links.
Auf Wunsch senden wir Ihnen auch gerne Info-Material per Post zu.
Für Detailfragen vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Gesprächstermin.

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