Fachdienst Prävention und Gesundheitsförderung (FPG)

Das Tätigkeitsfeld der Gesundheitsförderung und Prävention ist ein Aufgabenbereich des Fachbereichs Gesundheitswesen/Gesundheitsamt im Landratsamt Bayreuth. Die rechtliche Prämisse hierfür findet sich im Artikel 7 des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG) sowie im § 3 des Infektionsschutzgesetzes.

Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess ab, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über die Faktoren/Determinanten ihrer Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen (WHO). Gesundheitsförderung umfasst Maßnahmen, die auf die Veränderung und Förderung sowohl des individuellen und des kollektiven Gesundheitsverhaltens, als auch der Lebensverhältnisse abzielen.

Prävention sucht eine gesundheitliche Schädigung durch gezielte Aktivitäten zu verhindern, weniger wahrscheinlich zu machen oder zu verzögern.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, 2020

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