Vorsorge

Vorsorgevollmacht

Durch Krankheit oder Unfall kann der Fall eintreten, dass Sie Ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

Ehepartner oder sonstige Angehörige sind nicht automatisch dazu berechtigt die rechtliche Vertretung zu übernehmen. Dafür ist eine Vorsorgevollmacht erforderlich. Ab dem 01.01.2023 kann in Notfällen der/die EhepartnerIn / eingetragene LebenspartnerIn nach Prüfung Entscheidungen im Rahmen der Gesundheitssorge treffen, jedoch nur für maximal 6 Monate

Damit Ihre Vorsorgevollmacht im Ernstfall gültig ist und anerkannt wird, ist einiges zu beachten. Bei dem Erstellen Ihrer Vorsorgevollmacht beraten wir Sie gerne. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht.

Darüber hinaus können Sie bei uns Ihre Unterschrift auf der Vorsorgevollmacht für 10 € pro Vollmacht öffentlich beglaubigen lassen. Zum Beispiel bei Erwerb oder Veräußerung von Grundstücken und Immobilien ist dies Voraussetzung.

Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer im Betreuungsfall zu Ihrem Betreuer bestellt werden soll oder wer ausgeschlossen werden soll.  Derjenige kann nicht mit der Betreuungsverfügung handeln, sondern muss durch das Betreuungsgericht zum Betreuer bestellt werden.

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