Behindertenbeauftragter
Die uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben ist das übergeordnete Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention. Inklusion ist ein Menschenrecht. Der Beauftragte des Landkreises Bayreuth für die Belange von Menschen mit Behinderung hat die Aufgabe, zur Umsetzung der Inklusion in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen beizutragen. Hierzu gehört u.a.:
- barrierefreie Gestaltung öffentlicher Gebäude und Flächen in Zusammenarbeit verschiedenen Institutionen, Architekten, Bauherren, etc.
- niedrigschwellige Beratung von Menschen mit Behinderung zu verschiedenen Themen
- Kooperation und Vernetzung mit anderen Trägern der Behindertenarbeit
- Umsetzung der Ziele des bayrischen Behindertengleichstellungsgesetzes
- Vertretung der Interessen vom Menschen mit Behinderung