Behindertenbeauftragter

Ziele:
Barrierefreie Gestaltung öffentlicher Gebäude und Flächen
Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung
Förderung der uneingeschränkten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben

Wer wird beraten?
Beratung von Bauherren öffentlicher Gebäude (z.B. Städte und Gemeinden des Landkreises aber auch private Bauträger) zum Thema Barrierefreiheit. Beratung von Menschen mit Behinderung zu verschiedenen Themen und Vermittlung an weiterführende Beratungs- und Unterstützungsangebote.

Wie erfolgt die Beratung?
Durch eine Fachkraft, entweder telefonisch oder persönlich. Bei Fragen zur Barrierefreiheit auf Wunsch auch als Ortstermin. Bei allgemeinen Fragen ggf. in der eigenen Häuslichkeit, Beratungsangebot kostenfrei.

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