Betreuer werden

Der ehrenamtliche Betreuer

Eine rechtliche Betreuung kann im Rahmen eines Ehrenamtes geführt werden. Häufig sind dies Familienangehörige oder Vertrauenspersonen des Betroffenen. Als finanziellen Ausgleich kann der ehrenamtliche Betreuer nach Ablauf eines Betreuungsjahres die Aufwandspauschale in Höhe von 425 € beim Betreuungsgericht beantragen.

Antragsformular Auslagenersatz

Für den ehrenamtlichen Betreuer gibt es ein Mindestmaß an formalen und persönlichen Anforderungen:

  • Volljährigkeit
  • Auszug aus Schuldnerverzeichnis
  • behördliches Führungszeugnis

Eine Übersicht, wo bzw. wie Sie die Unterlagen erhalten, finden Sie hier.

Die Eignung des ehrenamtlichen Betreuers prüft die Betreuungsstelle im Einzelfall.

Möchten Sie sich ehrenamtlich engagieren und für Betroffene außerhalb der Familie eine Betreuung führen, schicken Sie uns ihre Bewerbung mit Lichtbild, Lebenslauf, Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis und behördlichem Führungszeugnis. Bei Fragen vorab stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ausführliche Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bayerischen Justizministeriums https://www.justiz.bayern.de/service/rechtlicheBetreuung

Der Weg zum Berufsbetreuer

Berufsbetreuer arbeiten auf selbständiger Basis. Voraussetzung für ihre Zulassung (ab 01.01.2023) ist die Registrierung bei der Betreuungsbehörde ihres Wohn- bzw. Geschäftssitzes. Die dafür notwendigen Unterlagen und Informationen finden Sie hier.

Der Landkreis sucht neue Berufsbetreuer. Bei Fragen zum registrierungsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Schobert Tel. Nr. 0921-728551), bei sonstigen Fragen an Frau Eckert Tel. Nr. 0921-728234

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