Nachgehende Betreuung

Auch nach der Geburt Ihres Kindes (bis 3. LJ) sind wir gerne für Sie da. Fragen zur finanziellen Absicherung während der Mutterschaft/ Elternzeit, Unterstützung bei der Erziehung, Möglichkeiten der Kinderbetreuung u.v.a.m. könnten Fragen sein, mit denen Sie an uns herantreten könnten.

Sie sind uns ebenfalls willkommen, wenn Sie nach einem Schwangerschaftsabbruch einen Ansprechpartner benötigen.

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