Schießerlaubnisse

Wer außerhalb einer Schießstätte mit einer Schusswaffe schießen möchte, benötigt eine Schießerlaubnis nach § 10 Abs. 5 WaffG (z. B. Abschuss im Wildgehege). Nähere Einzelheiten teilen Ihnen Ihre Ansprechpartner am Landratsamt Bayreuth mit.

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