Elektroaltgeräte

Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist der Landkreis Bayreuth für die Sammlung der in seinem Gebiet anfallenden Elektroaltgeräte zuständig. Diese Regelung gilt für alle Geräte, die in Privathaushalten anfallen sowie für gleichartige gewerbliche Geräte.

Funktionsfähige Geräte können nach Absprache auch bei dem Gebrauchtwarenkaufhaus RotKreuz Laden abgeben werden.

Beispiele für Elektroaltgeräte:
Computer, Energiesparlampe, Fernseher, Haartrockner, Kabeltrommel, Kühlschrank, Lampe, Lautsprecher, LED, Lichtschalter, Mehrfachsteckdose, Mikrowelle, Nachtspeicherheizgerät, Ölradiator, Photovoltaikmodul, Rasenmäher (elektrisch), Smartphone, Telefon, Waschmaschine, Wecker, Zahnbürste (elektrisch).

Unter Elektroaltgeräte fallen alle Geräte mit Stecker oder sonstigem elektrischen Antrieb (z.B. durch Batterien, Akkus) und die sogenannten „passiven“ Elektroaltgeräte (siehe untenstehendes Infoblatt).

Im Landkreis Bayreuth stehen für Elektroaltgeräte folgende Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung:


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