Denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse für Bau- und Bodendenkmäler

Ein Denkmal - was ist das eigentlich?

Wir unterscheiden verschiedene Gruppen:

  • Baudenkmäler
  • Historische Gartenanlagen
  • Technische Denkmäler
  • Ensemble Historische
  • Ausstattungsstücke
  • Bewegliche Denkmäler
  • Bodendenkmäler

Voraussetzungen für eine Denkmaleigenschaft

Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt (Art. 1 Abs. 1 DSchG).

Alle aufklappen

Formulare und Merkblätter

Seitenanfang