Hier finden Sie themenbezogene Formulare und Merkblätter.
Pflegekinderdienst
Im Einzelfall können Eltern ihr Kind nicht seinem Wohl entsprechend erziehen.
Das Jugendamt bemüht sich in diesem Fall um die Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie, die
- Freude am Umgang mit diesem Kindern hat,
- diesem Kind Zeit widmet und Interesse entgegenbringt,
- Geduld und Einfühlungsvermögen besitzt,
- über Toleranz und Offenheit gegenüber anderen Lebensstilen und Kulturen verfügt,
- dieses Kind in seiner Entwicklung fördern kann und
- ihm Geborgenheit, Sicherheit und ein Zuhause gibt.
Voraussetzung ist/sind auch
- ein geeigneter Wohnraum,
- wirtschaftlich geordnete Verhältnisse und
- die Bereitschaft, mit den leiblichen Eltern des Pflegekindes und dem Jugendamt am Landratsamt Bayreuth zusammenzuarbeiten.
Das Jugendamt hat fortwährend Bedarf an geeigneten Pflegeeltern.