Pflegekinderdienst

Im Einzelfall können Eltern ihr Kind nicht seinem Wohl entsprechend erziehen.

Das Jugendamt bemüht sich in diesem Fall um die Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie, die 

  • Freude am Umgang mit diesem Kindern hat, 
  • diesem Kind Zeit widmet und Interesse entgegenbringt, 
  • Geduld und Einfühlungsvermögen besitzt, 
  • über Toleranz und Offenheit gegenüber anderen Lebensstilen und Kulturen verfügt,
  • dieses Kind in seiner Entwicklung fördern kann und 
  • ihm Geborgenheit, Sicherheit und ein Zuhause gibt.

Voraussetzung ist/sind auch

  • ein geeigneter Wohnraum, 
  • wirtschaftlich geordnete Verhältnisse und 
  • die Bereitschaft, mit den leiblichen Eltern des Pflegekindes und dem Jugendamt am Landratsamt Bayreuth zusammenzuarbeiten.

Das Jugendamt hat fortwährend Bedarf an geeigneten Pflegeeltern.


Formulare und Merkblätter

Seitenanfang