Hinweisblatt Datenschutz

Folgende Informationen sind Ihnen gemäß Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung mitzuteilen:

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO)
Verfahren: OK.VISA Verwaltungs- u. Informationssystem im Ausländeramt
Verarbeitungstätigkeit: Name des Verfahrens: OK.VISA - Verwaltungs- und Informationssystem im Ausländeramt
Das Anwendungsverfahren OK.VISA unterstützt die Tätigkeiten der Ausländerbehörden im Zusammenhang mit dem Vollzug des Aufenthaltsgesetzes und des Freizügigkeitsgesetzes/EU unter Berücksichtigung der Aufenthaltsverordnung.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist das
Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth
poststelle@lra-bt.bayern.de
Tel. (0921) 728-0

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth
datenschutz@lra-bt.bayern.de
Tel. (0921) 728-142

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Verwaltung der ausländerspezifischen Daten
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG), Aufenthaltsverordnung (AufenthV), Asylverfahrensgesetz (AsylVfG), Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz), Durchführungsverordnung zum Ausländerzentralregistergesetz (AZR-DV), Integrationskursverordnung (IntV), Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz, Passgesetz (PassG), Bundeszentralregistergesetz (BZRG), Meldedatenverordnung (MeldDV), Datenaustauschverbesserungsgesetz

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
1,2: Ausländerzentralregister (AZR): §§ 6 - 9 AZR-Gesetz §§ 4 - 7 AZRG-DV
1,2: Bundesamt für Migration und Flüchtlingswesen (BAMF): § 8 Abs. 1 Integrations-kursverordnung (IntV)
1: Bayerisches Behördeninformationssystem (BayBIS): § 11 BayMeldDV
1: Bundeszentralregister: § 41 Abs. 1 Nr. 7 BZRG
1: Meldebehörden: §90a Aufenthaltsgesetz, §90b Aufenthaltsgesetz
1,2: Ausländerbehörden (Erfüllung der ausländerrechtlichen Aufgaben)
1,2: Bundesdruckerei: §§ 4, 78 AufenthG, §§61a-h AufenthV

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
Löschung aller Daten (Nr. 1 und Nr.2):
Löschung gemäß § 68 AufenthV:
5 Jahre, wenn der Ausländer Deutscher i.S. von Art. 116 Abs. 1 GG wurde
5 Jahre, wenn verstorben
10 Jahre, wenn unbekannt oder ins Ausland verzogen
10 Jahre, wenn kein Aufenthalt in der BRD mehr vorliegt

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20,21 zu:

  • Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
  • Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Wagmüller-Straße 18, 80538 München,
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG), Aufenthaltsverordnung (AufenthV), Asylverfahrensgesetz (AsylVfG), Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz), Durchführungsverordnung zum Ausländerzentralregistergesetz (AZR-DV), Integrationskursverordnung (IntV), Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz, Passgesetz (PassG), Bundeszentralregistergesetz (BZRG), Meldedatenverordnung (MeldDV), Datenaustauschverbesserungsgesetz

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