Betreutes Wohnen / Service Wohnen

Was heißt das?
Leben in einer eigenen Wohnung, die den Bedürfnissen älterer Menschen in Bezug auf Größe, Ausstattung und Barrierefreiheit entspricht und bestimmte Serviceleistungen beinhaltet. Verbindlich vorgegebene Standards für Betreutes Wohnen gibt es nicht.

Betreuungsleistungen:
Servicepauschale, die neben Miete und Nebenkosten erhoben wird, die Leistungen sind im Mietvertrag festgelegt. Weitere Dienstleistungen, z. B. hauswirtschaftliche Hilfe, ambulante Pflege, Mahlzeitendienst müssen separat dazu gebucht werden.

Wohnanlagen im Landkreis:


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