28.04.2023

„BürgerTelefonKrebs"

Die sechs bayerischen Universitätsklinika helfen mit dem „BürgerTelefonKrebs" bei Fragen zum Thema Krebs

Nach einer Krebsdiagnose gibt es viele Fragen, aber das erste ärztliche Gespräch ist dann oft schon vorbei. Damit die Betroffenen und deren Angehörige nicht bis zum nächsten Behandlungstermin warten müssen, wurde das „BürgerTelefonKrebs" am Bayerischen Zentrum für Krebsforschung (BZKF) eingerichtet. Das Team des „BürgerTelefonKrebs" ist der direkte Kontakt für alle Ratsuchenden, übersetzt verständlich medizinische Fachbegriffe und berät Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige individuell und auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet.

Erreichbar ist das „BürgerTelefonKrebs" von Montag bis Freitag, 08.30 - 12.30 Uhr, unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 8510080.

„Am BürgerTelefonKrebs werden sämtliche Fragen von A bis Z beantwortet. Dabei geht es mitunter um Fahrtkostenerstattungen, um das Erklären eines Befundes oder um die Möglichkeit einer Zweitmeinung“, erklärt Susanne Kagermeier, ausgebildete Krankenpflegerin und Ansprechpartnerin am BürgerTelefonKrebs. Den Patient:innen wird bestmöglich geholfen: Die Vermittlung an ein heimatnahes Krebszentrum mit onkologischen Spezialist:innen, ermöglicht neue Therapieformen, die Teilnahme an klinischen Studien und die bestmögliche Nachsorge.

Flächendeckende Versorgung für Bayern
Das „BürgerTelefonKrebs" ist ein Angebot des Bayerischen Zentrum für Krebsforschung (BZKF). Seit der Gründung im November 2019 eröffnet das BZKF Patient:innen in Bayern mit der Diagnose Krebs neue Wege bei der Behandlung. Mit dem Zusammenschluss der sechs bayerischen Universitätsklinika in Augsburg, Erlangen, den zwei Standorten in München, Regensburg und Würzburg wird nicht nur die Krebsforschung gefördert, sondern auch Kompetenzen und Wissen zu den Themen Früherkennung, Therapie und Nachsorge von Tumorerkrankungen gebündelt. Durch die Verteilung der Standorte in ganz Bayern kann eine flächendeckende und interdisziplinäre Versorgung für Betroffene gewährleistet werden – unabhängig vom Wohnort.


Weitere Informationen finden Sie unter: www.bzkf.de 

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