31.01.2023

Der Landkreis Bayreuth sucht Jugendschöffen

Der Landkreis Bayreuth sucht Jugendschöffen

Wenn ein junger Mensch straffällig wird, dann kann sich das Strafmaß auf seine oder ihre Zukunft entscheidend auswirken. Im Zuge eines Prozesses - gemeinsam mit dem zuständigen Richter - das richtige und angemessene Strafmaß zu finden, ist Aufgabe der sogenannten Jugendschöffen.

Aktuell sucht das Kreisjugendamt wieder Bewerberinnen und Bewerber für das Amt als Jugendschöffin oder Jugendschöffen. Die Wahlen finden in diesem Jahr statt. Die Dauer der fünfjährigen Amtsperiode der Schöffen geht  dann von 2024 bis 2028. Jährlich werden die Schöffen voraussichtlich zu maximal zwölf Sitzungstagen herangezogen.

Für das Ehrenamt bewerben kann sich jeder im Alter zwischen 25 und 70 Jahren, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und seinen oder ihren Wohnsitz im Landkreis Bayreuth hat. Juristische Vorkenntnisse sind nicht nötig. Vielmehr sollten die Interessenten über ein hohes Rechtsempfinden verfügen und mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit die Pflege des Strafrechts im Bereich der jungen Menschen sinnvoll unterstützen wollen.

Das Bewerbungsformular finden Sie unter diesem Link auf der Homepage des Landkreises Bayreuth:
https://www.landkreis-bayreuth.de/buerger-service/jugend-und-familie/jugendschoeffenwahl-2023/
 

Telefonisch können Sie es unter der Nummer 0921 728157 anfordern. Der Fachbereich Jugend und Familie im Landratsamt nimmt die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare entgegen. Die Bewerbungsfrist endet am 10. März 2023 (Posteingang).

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