11.03.2022

Kriegsflüchtlinge - Registrierung und Sozialleistungen

Ab Dienstag mit Termin Registrierung im Landratsamt möglich

Ab Dienstag, 15. März, können sich Kriegsflüchtlinge, die im Landkreis Bayreuth untergebracht sind und noch nicht in der ANKER-Einrichtung registriert wurden, auch im Landratsamt Bayreuth registrieren lassen. Die Registrierung im Landratsamt Bayreuth kann ausschließlich nach Terminvergabe erfolgen und ist nur für Personen, die sich im Landkreis Bayreuth aufhalten, möglich. Die Telefonhotline zur Terminvergabe für die Registrierung ist unter der Telefonnummer 0921 728-700 montags bis freitags von 8 bis 13:30 Uhr erreichbar. Die betroffenen Personen werden gebeten, zur Registrierung alle vorhandenen Ausweisdokumente – Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde etc. – mitzubringen.

Sozialleistungen

Generell ist die Registrierung auch die Voraussetzung für den Anspruch auf medizinische Versorgung sowie für den Bezug sozialer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die AsylbLG-Anträge müssen vor Ort über die Gemeinden, in denen die Flüchtlinge jeweils untergebracht sind und wo sie sich ohnehin im Einwohnermeldeamt anzumelden haben, gestellt werden.

Angehörige und Betreuer werden gebeten, die ukrainischen Flüchtlinge bei der Terminvergabe bzw. Vorsprache bei den Behörden zu unterstützen.

Auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sowie der Regierung von Oberfranken finden Sie umfangreiche Informationen zu Hilfen und Abläufen:
http://www.ukraine-hilfe.bayern.de    
http://www.regierung.oberfranken.bayern.de  

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