19.07.2023

LEADER-Förderung bis 2027

Anerkennung der LAG Bayreuther Land für die nächste EU-Förderperiode

Mit dem EU-Programm LEADER unterstützt Bayern seine ländlichen Regionen auf dem Weg zu einer selbstbestimmten und eigenständigen Entwicklung. LEADER ist eine Abkürzung der französischen Begriffe: Liaison entre les actions de développement de l'économie rurale; zu Deutsch: Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft. LEADER ist mittlerweile ein bewährtes Instrument zur Förderung innovativer Ideen und Projekte, die maßgeblich zur Entwicklung und Stärkung des ländlichen Raumes beitragen. Prägende Elemente von LEADER sind Vernetzung, Nachhaltigkeit, Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung – ganz nach dem Motto: Bürger gestalten ihre Heimat.

LEADER ist Bestandteil des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). In der Regel stammen die LEADER-Fördergelder in Bayern von der EU – ergänzt durch Mittel des Freistaats Bayern. Über das LEADER-Programm unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Entwicklung der ländlichen Regionen.

Gefördert werden innovative Projekte im ländlichen Raum, die den jeweiligen LEADER-Bestimmungen vor Ort entsprechen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Lokalen Aktionsgruppen (LAGs). Sie sind Partnerschaften zwischen kommunalen, wirtschaftlichen und sozial engagierten Akteuren und Akteurinnen in der Region. Für die Förderperiode von 2014 bis 2022/24 waren in Bayern 68 LAGs anerkannt, darunter die LAG Bayreuther Land, zuständig für das Gebiet des Landkreises Bayreuth. In den Landkreis Bayreuth flossen in dieser nun zu Ende gehenden Förderperiode durch 19 Förderprojekte unterschiedlichsten Umfanges bis jetzt mehr als 1,5 Millionen Euro an reinen LEADER-Fördermitteln, wobei einige Projekte noch nicht abgeschlossen bzw. abgerechnet sind. Da es sich bei der LEADER-Förderung um eine reine Anteilsfinanzierung handelt, je nach Art des Projektes im Umfang von 40 bis 70 Prozent der förderfähigen Kosten, sind darüber hinaus auch entsprechende Gelder aus Eigenmitteln der Projektträger und weiteren Zuschussgebern durch die LEADER-Projekte im Landkreis investiert worden.
Anerkannt wird eine LAG durch Erfüllung vielfältiger Bedingungen, in erster Linie durch die Erstellung eines Konzeptes für das jeweilige LAG-Gebiet, der sogenannten Lokalen Entwicklungsstrategie (LES). In der LES formuliert jede LAG im von EU und Staatsministerium vorgegebenen LEADER-Rahmens eigene Ziele, zu deren Erreichung die LEADER-Fördermittel beitragen sollen. Natürliche und juristische Personen können bei der LAG Projektvorschläge einreichen, die vom LAG-Entscheidungsgremium auf die LES-Zielerreichung hin überprüft und bewertet werden. Fällt die Bewertung positiv aus, kann der Projektträger eine anteilige LEADER-Förderung bei der LEADER-Förderstelle für Oberfranken beantragen. Beratung und Betreuung von möglichen Antragstellern und angenommenen Projektträgern bietet dabei das LAG-Management Bayreuther Land an, damit auch „das Kleingedruckte“ erfolgreich gemeistert werden kann.

Nun ist vor wenigen Wochen der Verein Bayreuther Land mit seiner neuen LES für die beginnende LEADER-Förderperiode von 2023 bis 2027/29 vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wieder als LAG anerkannt worden und darf in den nächsten Jahren über die Verteilung eines zugewiesenen Förderbudgets von insgesamt fast 1,9 Millionen Euro für den Landkreis entscheiden. Der Erste Vorsitzende des Vereins und der LAG Bayreuther Land, Landrat Florian Wiedemann, nahm bei der letzten Sitzung des Entscheidungsgremiums am 18. Juli 2023 das Glückwunschschreiben von Staatsministerin Kaniber entgegen und betonte: „Ohne die Anschubfinanzierung aus dem LEADER-Programm der EU hätten die umgesetzten Projekte nicht in einem solchen Umfang verwirklicht werden können. Vom großen Kooperationsprojekt „Erschließung der Markgrafenkirchen in Oberfranken“ über das „Familienland Mehlmeisel“ oder die Ausstattung zweier Dorfläden in Kirchahorn und Emtmannsberg bis hin zu vielen Kleinmaßnahmen wie z.B. einer Beihilfe für das Vereinsheim des engagierten Imkervereins Hohes Fichtelgebirge in Fleckl konnten viele innovative Ideen aus unserer Bürgerschaft erfolgreich auf den Weg gebracht werden.“
Das Gremium der LAG Bayreuther Land sowie die beiden LAG-Manager Birgit Weber und Gerhard Hänsel freuen sich darüber, dass die in einem breiten Beteiligungsprozess vieler Mitwirkender für das Landkreisgebiet erarbeiteten Entwicklungsperspektiven wieder erfolgreich waren und somit auch für die nächsten Jahre für meist nicht alltägliche Projektideen Gelder aus der LEADER-Förderung für unseren Raum zur Verfügung stehen werden.

Kontakt:
Geschäftsstelle der LAG Bayreuther Land
Markgrafenallee 5
95448 Bayreuth
Frau Weber: Tel. 0921-728 446; Herr Hänsel: Tel. 0921-728 445
Homepage: lag-bayreuther-Land.de  

Das Foto zeigt einen Teil des zwanzigköpfigen Entscheidungsgremiums der LAG Bayreuther Land e.V.
Erste Reihe von links: Landrat Florian Wiedemann (1. Vorsitzender), LAG-Manager Gerhard Hänsel und Birgit Weber, Sybille Pichl (Vorstand; Erste Bürgermeisterin der Gemeinde Eckersdorf), Franz Tauber (Vorstand; Erster Bürgermeister der Gemeinde Mehlmeisel).
Zweite Reihe von links: Martin Lochmüller (Schatzmeister), Ferdinand Reb (TZ Fichtelgebirge), Angelika Seyferth (Kreisbäuerin), Monika Grüner-Schürer (Seniorenbeauftragte der LAG), Dr. Jens Kraus (Museumsleiter des Fränkische Schweiz-Museums Tüchersfeld).
Dritte Reihe von links: Wolfgang Nierhoff (Erster Bürgermeister der Stadt Pegnitz), Martin Dannhäußer (Vorstand; Erster Bürgermeister der Stadt Creußen).

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